LieferantInnen

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LieferantIn

LieferantInnen müssen seit dem 26.9.2015 folgende Anforderungen erfüllen:

  • Heizkessel, mit Gas, Öl oder einer Wärmepumpe betrieben, müssen ein Produktlabel tragen.
  • Zu Solarwärmeanlagen müssen die Kennwerte in einem Produktdatenblatt mitgeliefert werden. Solarwärmeanlagen können kein Produktlabel bekommen.
  • Kombinationen aus Heizkessel und Solarwärmeanlage bekommen ein Verbundanlagenlabel.
  • Auf Anforderung müssen LieferantInnen den Behörden der Mitgliedstaaten sowie der Kommission technische Unterlagen zu den jeweiligen Geräten liefern.

Eine ausführliche Anleitung dazu findet sich im Erp-Leitfaden in der 4. Auflage  oder auf diesen Webseiten in Bereich  Infomaterial.

Berechnung des Labels:

Vorschriften:

Technische Daten:

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