Ökodesign

Ökodesign

Die Anforderung zum Design von energieeffizienten Heiz- und Warmwassergeräten gilt gemäß der Richtlinie für eine Reihe von Geräten.

Im Einzelnen sind dies:

Heizgeräte
・ Heizgeräte mit einer Nennwärmeleistung ≤ 400 kW
・ KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung ≥ 50 kW

Warmwasserbereiter
・ Warmwasserbereiter bis einschließlich 400 kW Wärmenennleistung
・ Warmwasserspeicher bis einschließlich 2000 l Speichervolumen
・ Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen

Kombiheizgeräte
Es gelten die Regelungen zu Heizgeräten

Folgende Kriterien spielen für die Mindestanforderungen eine Rolle:
・ Energieverbrauch während der Nutzung
・ NOx-Werte (erst ab 26.09.2017)
・ Schallleistungspegel (nur für Heizgerate oder Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe)

Ausnahmen betreffen:
Heizgeräte, die mit gasförmiger oder flüssiger Biomasse betrieben werden oder nur mit Festbrennstoffen
Dampf- oder luftbetriebene Heizungen

Anlagenbestand
Für Arbeiten im Anlagenbestand sind B1-Geräte (Gasheizkessel / Kombigeräte mit Strömungssicherung) ausdrücklich ausgenommen.

Ökodesign betrifft also die Hersteller, die in Zukunft ihre Produkte noch energieeffizienter entwickeln müssen. Bei Vorliegen des CE-Kennzeichens kann der Fachunternehmer davon ausgehen, dass die Produkte die geltenden Ökodesign-Anforderungen einhalten und darf die Geräte in Betrieb nehmen.

Anforderung an Ökodesign

Produkte Ökodesign-Anforderungen
CE-Kennzeichnung
Raumheizgeräte/Kombiheizgeräte
als Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom) 0 – 400 kW
mit Kraft-Wärme-Kopplung 0 – 400 kW (< 50 kWel)
mit Niedertemperatur-Wärmepumpe 0 – 400 kW
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel
Warmwasserbereiter
konventionell (Gas, Strom) 0 – 400 kW
solarbetrieben 0 – 400 kW
mit Wärmepumpe 0 – 400 kW
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel
Warmwasserspeicher ≤ 2000 l

 

RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

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