Ökodesign
Die Anforderung zum Design von energieeffizienten Heiz- und Warmwassergeräten gilt gemäß der Richtlinie für eine Reihe von Geräten.
Im Einzelnen sind dies:
Heizgeräte
・ Heizgeräte mit einer Nennwärmeleistung ≤ 400 kW
・ KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung ≥ 50 kW
Warmwasserbereiter
・ Warmwasserbereiter bis einschließlich 400 kW Wärmenennleistung
・ Warmwasserspeicher bis einschließlich 2000 l Speichervolumen
・ Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Kombiheizgeräte
Es gelten die Regelungen zu Heizgeräten
Folgende Kriterien spielen für die Mindestanforderungen eine Rolle:
・ Energieverbrauch während der Nutzung
・ NOx-Werte (erst ab 26.09.2017)
・ Schallleistungspegel (nur für Heizgerate oder Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe)
Ausnahmen betreffen:
Heizgeräte, die mit gasförmiger oder flüssiger Biomasse betrieben werden oder nur mit Festbrennstoffen
Dampf- oder luftbetriebene Heizungen
Anlagenbestand
Für Arbeiten im Anlagenbestand sind B1-Geräte (Gasheizkessel / Kombigeräte mit Strömungssicherung) ausdrücklich ausgenommen.
Ökodesign betrifft also die Hersteller, die in Zukunft ihre Produkte noch energieeffizienter entwickeln müssen. Bei Vorliegen des CE-Kennzeichens kann der Fachunternehmer davon ausgehen, dass die Produkte die geltenden Ökodesign-Anforderungen einhalten und darf die Geräte in Betrieb nehmen.
Anforderung an Ökodesign
Produkte | Ökodesign-Anforderungen CE-Kennzeichnung |
---|---|
Raumheizgeräte/Kombiheizgeräte | |
als Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom) | 0 – 400 kW |
mit Kraft-Wärme-Kopplung | 0 – 400 kW (< 50 kWel) |
mit Niedertemperatur-Wärmepumpe | 0 – 400 kW |
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel | – |
Warmwasserbereiter | |
konventionell (Gas, Strom) | 0 – 400 kW |
solarbetrieben | 0 – 400 kW |
mit Wärmepumpe | 0 – 400 kW |
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel | – |
Warmwasserspeicher | ≤ 2000 l |
RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES