Warmwasserbereiter

Warmwasserbereiter

Folgende Warmwasserbereiter erhalten eine Energiekennzeichnung nach EU 812/2013 (Los 2):

  • Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung von 0 – 70 kW
  • Warmwasserspeichern mit einem Speichervolumen von 0 – 500 Litern
  • Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW und Solareinrichtungen

Ausnahmen: Folgende Heiz- und Warmwassergeräte erhalten keine Energiekennzeichnung nach 811/2013 bzw. 812/2013:

  • Heiz- und Warmwassergeräte, die für die Nutzung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse gewonnen werden.
  • Heiz- und Warmwassergeräte die mit festen Brennstoffen wie Kohle, Torf, Holz oder Holzpellets funktionieren
  • Heiz- und Warmwassergeräte die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von industriellen Tätigkeiten (Richtlinie 2010/75/EG) fallen
  • Heizgeräte, die gasförmige Wärmeträger wie Dampf oder Luft erwärmen und verteilen
  • Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen Leistung von ≥ 50 kW
  • Warmwasserbereiter, welche nicht in der Lage sind das Lastprofil mit der geringsten Bezugsenergie aus Tabelle 1 Anhang 3 EU Nr. 814/2013 aufzuweisen
  • Warmwasserbereiter, die ausschließlich für die Zubereitung heißer Speisen und / oder Getränke ausgelegt sind
Energielabel für: Konventionelle Warmwasserbereiter
Energielabel für:
Konventionelle Warmwasserbereiter
Energielabel für: Solarbetriebene Warmwasserbereiter
Energielabel für:
Solarbetriebene Warmwasserbereiter
Energielabel für: Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
Energielabel für:
Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
Energielabel für: Warmwasserbereiter
Energielabel für:
Warmwasserbereiter

 

Berechnung der Energieeffizienz

Die Berechnungsgrundlagen der Energielabels mit Formeln finden sich im „ErP-Leitfaden“.

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