Raumheizgeräte
Folgende Raumheizgeräte erhalten eine Energiekennzeichnung nach EU 811/2013 (Los 1):
- Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW (Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom), Kraft-Wärme-Kopplung (< 50 kWel), Wärmepumpe und Niedertemperatur-Wärmepumpe sowie zugehörige Komponenten (Temperaturregler, Solaranlagen mit solarbetriebenen Warmwasserspeichern und Zusatzheizgeräte))
- Verbundanlagen aus Raumheizgeräten mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
- Verbundanlagen aus Kombigeräten mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten
Berechnung der Energieeffizienz
Die Berechnungsgrundlagen der Energielabels mit Formeln finden sich im „ErP-Leitfaden“.