Raumheizgeräte
Folgende Raumheizgeräte erhalten eine Energiekennzeichnung nach EU 811/2013 (Los 1):
- Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW (Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom), Kraft-Wärme-Kopplung (< 50 kWel), Wärmepumpe und Niedertemperatur-Wärmepumpe sowie zugehörige Komponenten (Temperaturregler, Solaranlagen mit solarbetriebenen Warmwasserspeichern und Zusatzheizgeräte))
- Verbundanlagen aus Raumheizgeräten mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
- Verbundanlagen aus Kombigeräten mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten
Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Zusätzliche Angaben zum Energielabel, Quelle www.haustechnikverstehen.de
Aufzählung in Anlehnung an: www.haustechnikverstehen.de/erp-energielabel-fuer-heizungsanlagen
Berechnung der Energieeffizienz
Die Berechnungsgrundlagen der Energielabels mit den jeweiligen Formeln finden sich beispielsweise im „ErP-Leitfaden des BSW-Solars“ (externe Seite).