Ökodesign
Die Anforderung zum Design von energieeffizienten Heiz- und Warmwassergeräten gilt gemäß der Richtlinie für eine Reihe von Geräten.
Im Einzelnen sind dies:
Heizgeräte
- Heizgeräte mit einer Nennwärmeleistung ≤ 400 kW
- KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung ≥ 50 kW
Warmwasserbereiter
- Warmwasserbereiter bis einschließlich 400 kW Wärmenennleistung
- Warmwasserspeicher bis einschließlich 2000 l Speichervolumen
- Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Kombiheizgeräte
Es gelten die Regelungen zu Heizgeräten.
Folgende Kriterien spielen für die Mindestanforderungen
eine Rolle:
- Energieverbrauch während der Nutzung
- NOx-Werte (erst ab 26.09.2017)
- Schallleistungspegel (nur für Heizgerate oder Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe)
Ausnahmen betreffen:
- Heizgeräte, die mit gasförmiger oder flüssiger Biomasse betrieben werden oder nur mit Festbrennstoffen
- Dampf- oder luftbetriebene Heizungen
Anlagenbestand
Für Arbeiten im Anlagenbestand sind B1-Geräte (Gasheizkessel / Kombigeräte mit Strömungssicherung) ausdrücklich ausgenommen.
Ökodesign betrifft also die Hersteller, die in Zukunft ihre Produkte noch energieeffizienter entwickeln müssen. Bei Vorliegen des CE-Kennzeichens kann der Fachunternehmer davon ausgehen, dass die Produkte die geltenden Ökodesign-Anforderungen einhalten und darf die Geräte in Betrieb nehmen.
Weitere Informationen zu Ökodesign: Webseite der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM)
Anforderung an Ökodesign
Produkt | Ökodesign- Anforderungen CE-Kennzeichnung |
---|---|
Raumheizgeräte/Kombiheizgeräte | |
als Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom) | 0 – 400 kW |
mit Kraft-Wärme-Kopplung | 0 – 400 kW (< 50 kWel) |
mit Niedertemperatur-Wärmepumpe | 0 – 400 kW |
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel | – |
Warmwasserbereiter | |
konventionell (Gas, Strom) | 0 – 400 kW |
solarbetrieben | 0 – 400 kW |
mit Wärmepumpe | 0 – 400 kW |
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel | – |
Warmwasserspeicher | ≤ 2000 l |