Warmwasserbereiter
Folgende Warmwasserbereiter erhalten eine Energiekennzeichnung nach EU 812/2013 (Los 2)
- Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung von 0 – 70 kW
- Warmwasserspeichern mit einem Speichervolumen von 0 – 500 Litern
- Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW und Solareinrichtungen
- Heiz- und Warmwassergeräte, die für die Nutzung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse gewonnen werden.
- Heiz- und Warmwassergeräte die mit festen Brennstoffen wie Kohle, Torf, Holz oder Holzpellets funktionieren
- Heiz- und Warmwassergeräte die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von industriellen Tätigkeiten (Richtlinie 2010/75/EG [PDF]) fallen
- Heizgeräte, die gasförmige Wärmeträger wie Dampf oder Luft erwärmen und verteilen
- Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen Leistung von ≥ 50 kW
- Warmwasserbereiter, welche nicht in der Lage sind das Lastprofil mit der geringsten Bezugsenergie aus Tabelle 1 Anhang 3 EU Nr. 814/2013 aufzuweisen
- Warmwasserbereiter, die ausschließlich für die Zubereitung heißer Speisen und / oder Getränke ausgelegt sind
Ausnahmen: Folgende Heiz- und Warmwassergeräte erhalten keine Energiekennzeichnung nach 811/2013 bzw. 812/2013
Energielabel von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern
Aufzählung und Darstellung in Anlehnung an: www.haustechnikverstehen.de/erp-energielabel-fuer-heizungsanlagen
Berechnung der Energieeffizienz für Warmwasserbereiter
Die Berechnungsgrundlagen der Energielabels mit den jeweiligen Formeln finden sich beispielsweise im „ErP-Leitfaden des BSW-Solars“ (externe Seite).