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Warmwasserbereiter

Warmwasserbereiter

Folgende Warmwasserbereiter erhalten eine Energiekennzeichnung nach EU 812/2013 (Los 2)

  • Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung von 0 – 70 kW
  • Warmwasserspeichern mit einem Speichervolumen von 0 – 500 Litern
  • Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW und Solareinrichtungen
    • Ausnahmen: Folgende Heiz- und Warmwassergeräte erhalten keine Energiekennzeichnung nach 811/2013 bzw. 812/2013

      • Heiz- und Warmwassergeräte, die für die Nutzung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse gewonnen werden.
      • Heiz- und Warmwassergeräte die mit festen Brennstoffen wie Kohle, Torf, Holz oder Holzpellets funktionieren
      • Heiz- und Warmwassergeräte die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von industriellen Tätigkeiten (Richtlinie 2010/75/EG [PDF]) fallen
      • Heizgeräte, die gasförmige Wärmeträger wie Dampf oder Luft erwärmen und verteilen
      • Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen Leistung von ≥ 50 kW
      • Warmwasserbereiter, welche nicht in der Lage sind das Lastprofil mit der geringsten Bezugsenergie aus Tabelle 1 Anhang 3 EU Nr. 814/2013 aufzuweisen
      • Warmwasserbereiter, die ausschließlich für die Zubereitung heißer Speisen und / oder Getränke ausgelegt sind

      Energielabel von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern

      Aufzählung und Darstellung in Anlehnung an: www.haustechnikverstehen.de/erp-energielabel-fuer-heizungsanlagen

      Berechnung der Energieeffizienz für Warmwasserbereiter

      Die Berechnungsgrundlagen der Energielabels mit den jeweiligen Formeln finden sich beispielsweise im „ErP-Leitfaden des BSW-Solars“ (externe Seite).

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