Altanlagenlabel

Das Label für alte Heizkessel

Seit dem 1. Januar 2016 erhalten alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise ein Energielabel. Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Label haben. Das Energielabel informiert Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes und über Energieberatungsangebote und Förderungen. Die Kennzeichnung soll die Austauschrate bei alten Heizgeräten erhöhen und Verbrauchern einen Anstoß zum Energiesparen geben. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger sowie bestimmte Energieberater sind seit 2016 berechtigt, die Etiketten anzubringen – ab 2017 ist es Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, das Energielabel zu vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des BMWi.

Auch ein Film der das Altanlagenlabel erklärt existiert.

Top